Startseite » Katalog » Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihr Konto  |  Warenkorb  |  Kasse   
Kategorien Zeige mehr
Neue Produkte Zeige mehr
SATA SSD Recorder   DIN-to-BNC<br>HD QuickTime Files Recorder
SATA SSD Recorder DIN-to-BNC
HD QuickTime Files Recorder

348.00 SFr
Schnellsuche
 
Verwenden Sie Stichworte, um ein Produkt zu finden.
erweiterte Suche
Informationen
Liefer- und Versandkosten
Unsere Bankdaten
Öffnungszeiten
Bonuspreise
FAQ
Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusatz zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen

Merlin Production GmbH Frauenfelderstr. 55, Postfach 166, CH-9545 Wängi, Telefon: +41 (0)71 966 66 66, mail: info@merlin.ch.

M 1. Der Mieter erkennt durch den Abschluss eines Mietvertrages die nachstehend aufgeführten Zusatzbestimmungen zu den allgemeinen Geschäftbedingungen an.

M 2. Die Mietgebühren bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Mindestmietgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Tagesmiete. Bei mehrtägiger Mietdauer gilt die folgende Berechnungsmatrix für Langzeitmieten. Samstage, Sonn- und Feiertage werden wie Werktage berechnet.

Langzeit Mieten Rabatmatrix

ab 2 Tage 20%
ab 3 Tage 30%
ab 5 Tage 40%
ab 8 Tage 50%


M 3. Für Geräte, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Preis zu bezahlen, auch wenn der Kunde auf Zubehörteile verzichtet.

M 4. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor Mietbeginn sind vom Mieter 50% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Bei einem späteren Rücktritt zahlt der Mieter zusätzlich 5% vom Vertragswert für jeden weiteren Tag.

M 5. Die Mietzeit wird berechnet vom Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, bis zur Rückgabe, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Liefertermine des Vermieters sind stets unverbindlich, werden jedoch bestmöglich eingehalten.

M 6. Für alle vermieteten Geräte und Materialien bleibt der Vermieter uneingeschränkt Eigentümer. Jede entgeltliche und unentgeltliche Ueberlassung der Geräte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung durch den Vermieter unzulässig. Die vertragswidrige Ueberlassung an Dritte berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte sind gegenüber dem Vermieter unwirksam. Gerichtliche Vollstreckungsmassnahmen, die vermietete Geräte betreffend, hat der Mieter dem Vermieter sofort mitzuteilen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutz des Eigentums und Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Geräte entstehen, werden dem Mieter berechnet.

M 7. Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmänisch zu untersuchen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangsnahme gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung der bei Uebernahme ausdrücklich gerügten Mängel. Eine Haftung seitens des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Auch ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit, noch zu dessen Minderung berechtigt.

M 8. Die Geräte sind vom Vermieter nicht versichert. Es ist Sache des Mieters, die Geräte gegebenenfalls zu versichern.

M 9. Die Geräte sind für den profesionellen Anwender bestimmt. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Bei Transporten sind die Geräte ausreichend zu sichern und ordnungsgemäss zu verpacken. Kameras und Recorder dürfen nur in den Transportkoffern transportiert werden. Stark beschädigte oder fehlende Geräte werden dem Mieter zum Brutto Neupreis verrechnet. Die Installationen mit anderen Gerätschaften muss ebenfalls von fachkundigem Personal vorgenommen werden. Der Vermieter lehnt jede Haftung für Material- oder Personenschäden ausdrücklich ab.

M 10. Zusätzliche Vereinbahrungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

M 11. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Münchwilen, Kanton Thurgau vereinbart.

Sirnach 3. Januar 2004
Weiter
Warenkorb Zeige mehr
0 Produkte
Währungen
Login
Herzlich Willkommen

Kundennummer:
Passwort: (vergessen?)

Noch kein Merlin-Kunde?
Klicken Sie hier um
ein Kundenkonto zu eröffnen
Unser Kopierwerk
Copyright © 2012 www.merlin.ch | Powered by osCommerce

Tel. 071 966 66 66
Alle Preise exkl. MwSt.