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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Merlin Production GmbH Frauenfelderstr. 55, Postfach 166, CH-9545 Wängi, Telefon: +41 (0)71 966 66 66, mail: info@merlin.ch.
A 1. Zweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Merlin Production GmbH
einerseits (nachfolgend "Verkäuferin") und deren Abnehmer von Lieferungen und Dienstleistungen andererseits (nachfolgend "Kunde"). Für Spezialgeschäfte wie Vermietung und Internet Hosting gelten Zusatzbedingungen. Diese sind online einsehbar und sie sind ebenfalls auf den entsprechenden Miet und Hostingverträgen aufgedruckt.
A 2. Geltung der Bedingungen
Der Kunde erhält mit der Eröffnung seines Kundenkontos ein Begleitschreiben und anerkennt ohne seinen
Gegenbericht die ausschliessliche Geltung der AGB der Verkäuferin für den abgeschlossenen Vertrag sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden haben im Verhältnis mit der Verkäuferin keine Bedeutung.
A 3. Angebot und Vertragsschluss
Die Warenpräsentationen der Verkäuferin, beispielsweise in Katalogen, Prospekten oder auf dem Internet,
insbesondere die Angaben zu Preis, Vorrat, Mass und Gewicht, sind freibleibende und unverbindliche Angebote. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestätigung der Verkäuferin beim Kunden eintrifft. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschliesslich nach der Bestätigung. Nachträgliche Bestellungsänderungen sind nur gültig, wenn sie von der Verkäuferin nachträglich bestätigt wurden.
A 4. Preise
Die Preise sind in Preislisten und im E-Shop der Verkäuferin angegeben und grundsätzlich freibleibend. Die
Verkäuferin behält sich vor, diese ohne vorherige Anzeige den Marktverhältnissen anzupassen (z.B. bei
Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferanten und/oder Kursänderungen und Zollerhöhungen bis zum Tage der Lieferung). Die Mehrwertsteuer und allfällige Abgaben wie zB. Suisa / Gema etc. sind in den Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Die Verkäuferin hält sich an die in ihren Offerten enthaltenen Preise dreissig Tage ab deren Datum gebunden. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
A 5. Lieferung und Leistungszeit
Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ereignisse höherer Gewalt,
Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden die Verkäuferin von der Einhaltung der genannten Termine. Ihre Termine sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Besondere
Regelungen sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen der Geschäftsbereiche enthalten.
A 6. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verkäuferin bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs den Eigentumsvorbehalt ohne seine Mitwirkung im Eigentumsvorbehaltsregister seines jeweiligen Wohnsitzes eintragen lassen kann.
A 7. Zahlungsbedingungen
Wurde nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innerhalb des
vereinbarten und auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsziels, ohne Abzüge zu zahlen. Die Rechnung ist
innerhalb dreier Werktage zu überprüfen. Ohne Gegenbericht des Kunden gilt diese als genehmigt. Check und Kreditkarten werden nur nach Absprache und anschliessender schriftlicher Bestätigung als Zahlungsmittel akzeptiert. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innert 10 Tagen netto zu begleichen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Vom Kunden geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung der behaupteten Mängel, befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht. Die Verkäuferin behält sich in Abweichung der vorstehenden Zahlungsbedingungen vor, Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Die geleisteten Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
Verweigerungen der Annahme von bestellten Waren sowie in Auftrag gegebenen Dienstleistungen entbinden
nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie spezielle Aufwände im Falle von Annahmeoder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Kunden.
A 8. Garantieklausel
Als Handelsunternehmen gewährleistet die Verkäuferin die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Waren im Ausmass der Lieferantengarantien. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt die Verkäuferin nicht. Alle weiteren Ansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung des Vertrages oder Preisminderung lehnt sie ab.
A 9. Reklamationen und Haftung für Mängel
Ist der Kunde mit einer Lieferung nicht zufrieden, dann erstattet er unverzüglich der Verkäuferin Bericht, damit sie sofort das Notwendige unternehmen kann. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen unbearbeiteten Zustand zurückgegeben werden. Von der Gutschrift wird eine Umtriebsentschädigung (abhängig vom Warenwert) abgezogen. Auch die Haftung für Kosten der De- oder Neumontage sowie Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Waren entstehen (Folgeschäden) wird abgelehnt. Soweit gesetzlich zulässig wird generell jede weitergehende Haftung der Verkäuferin wegbedungen, insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit ( siehe Art. 100 OR ).
Offene Mängel müssen sofort schriftlich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware
gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden.
A 10. Datenschutz / Geheimhaltung
Ergänzende Bestimmungen zu Datenschutz und Geheimhaltung finden Sie in den Datenschutz- und
Sicherheitshinweisen auf dem Internet unter www.merlin.ch.
A 11. Schlussbestimmung
Der Kunde erkennt bei jeder telefonischen, mündlichen, schriftlichen und elektronischen Bestellung, diese
Geschäftsbedingungen in allen Punkten an. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980. Gerichtsstand ist für beide Parteien 8953 Münchwilen (TG) in der Schweiz.
Merlin Production GmbH,
Sirnach 3. Januar 2004
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